VERLEIHEN SIE DER FAMILIENHILFE FLÜGEL:

Unterstützen Sie die BREMER ENGEL!

Die Hilfsangebote und Leistungen der BREMER ENGEL sind für Familien von schwerst- und chronisch kranken Kindern kostenlos. Deshalb sind die BREMER ENGEL auf die Unterstützungen von Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen angewiesen. Finanziert und nachhaltig gesichert wird die Arbeit der mobilen Kinderkrankenschwestern und Therapeutinnen ausschließlich aus Mitteln der gemeinnützigen Erika Müller Stiftung und der von ihr eingenommenen Spenden. Die Spenden und Zuwendungen kommen den Patientenkindern sowie deren Eltern und Geschwistern zugute.

Folgende weitere Spendenmöglichkeiten gibt es neben Überweisung und Online-Spende: Anlassspenden, Kondolenzspenden, Testamentsspenden & Zustiftungen, Geldauflagen/Bußgelder

SPENDENKONTEN

Die BREMER ENGEL freuen sich über Spendenüberweisungen auf folgende Konten:

SPENDENKONTO BREMEN

ERIKA MÜLLER STIFTUNG / BREMER ENGEL
Sparkasse Bremen
IBAN: DE93 2905 0101 0008 0022 22  
BIC: SBREDE22XXX

SPENDENKONTO BREMERHAVEN

ERIKA MÜLLER STIFTUNG / BREMER ENGEL
Weser-Elbe Sparkasse Bremerhaven
IBAN: DE02 2925 0000 1020 6637 90  
BIC: BRLADE21BRS

Bei Angabe Ihrer Anschrift im Feld "Verwendungszweck" erhalten Sie von uns unaufgefordert eine Spendenbescheinigung.

 

ONLINE-SPENDE

Ein Weg zu helfen, ist die Online-Spende per Lastschriftverfahren. Nutzen Sie dazu das untenstehende Formular. Hier können Sie einen individuellen Geldbetrag eingeben und den Spendenrhythmus (z. B. einmalig, monatlich oder jährlich) wählen. 

 Wenn Sie eine Spendenquittung für das auslaufende Jahr wünschen, sollte uns Ihr Lastschrifteinzug spätestens am 21. Dezember vorliegen. Geht dieser später bei uns ein, können wir die Quittierung leider nicht mehr garantieren.

Spende

* = Pflichtfeld

Persönliche Daten

* = Pflichtfeld

Bankverbindung

Gläubiger-ID: DE20ZZZ00001214243

* = Pflichtfeld

 Bei Erstlastschriften kann das Verfahren von Seiten der Bank bis zu 8 Tage dauern; in der Vorweihnachtszeit sogar bis zu 11 Tage.

SPENDENQUITTUNG

Bis zu einem Spendenbetrag von 300 Euro gilt der Einzahlungsbeleg oder Ihr Kontoauszug als Spendenquittung und kann beim Finanzamt eingereicht werden. Für höhere Beträge erhalten Sie – sofern uns Ihre vollständige Adresse bekannt ist – nach Ihrer Zuwendung eine gesonderte Spendenquittung. Selbstverständlich senden wir Ihnen auch für Beträge unter 300 Euro auf Wunsch eine solche zu.

 Wenn Sie die BREMER ENGEL regelmäßig unterstützen, erhalten Sie von uns eine Sammelspendenbescheinigung im Februar des Folgejahres Ihrer Einzahlungen.

STEUERLICHE VORTEILE

Da die Erika Müller Stiftung mit der Initiative BREMER ENGEL eine als gemeinnützig anerkannte Stiftung ist, gelten die allgemeinen steuerlichen Vergünstigungen des Spenden- und Zuwendungsrechts.

 Die geleisteten Spenden können bei der Einkommensteuer bzw. der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer steuermindernd berücksichtigt werden.

 

WEITERE MÖGLICHKEITEN ZU SPENDEN

ANLASSSPENDE STATT GESCHENKE

Ob Taufe, Geburtstag, Hochzeit oder Weihnachtsfeiern, Jubiläen und mehr: Es gibt viele Anlässe – private sowie berufliche –, die sich mit einer guten Tat verbinden lassen. Nutzen Sie ein freudiges Ereignis, um schwerstkranken Kindern und ihren Familien zu helfen, indem Sie Ihre Gäste um eine Spende für die BREMER ENGEL bitten.

Möglichkeit 1: Ihre Gäste überweisen selbst
Informieren Sie uns kurz, dass Sie zu Spenden anlässlich eines Festes oder einer Aktion aufrufen möchten. Wir notieren dann Ihre Adresse, das Datum der Veranstaltung und ein von Ihnen gewähltes Stichwort. Über dieses können wir die eingehenden Spenden Ihrer Gäste eindeutig zuordnen. Gern senden wie Ihnen kostenlos Informationsmaterial zu, das Sie der Einladung beilegen oder auf der Feier auslegen können.

Bitte vermerken Sie in Ihren Gästeeinladungen, dass…

  • Sie anstelle von Geschenken eine Spende zugunsten der BREMER ENGEL erbitten
  • die Spenden auf folgende Konten überwiesen werden können:
    Sparkasse Bremen, IBAN:DE93 2905 0101 0008 0022 22 oder
    Weser-Elbe-Sparkasse Bremerhaven, IBAN:DE02 2925 0000 1020 6637 90
  • das von Ihnen gewählte Stichwort auf der Überweisung angegeben sein sollte

Etwa drei Wochen nach Ihrer Feier schicken wir Ihnen eine Auflistung mit den Namen aller Spender und dem eingegangenen Gesamtbetrag, der bei Ihrer Aktion zusammengekommen ist.

 Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir keine Einzelbeträge nennen.

Ihre Gäste erhalten von uns einen Dankesbrief und eine Spendenquittung, sofern auf deren Überweisung eine vollständige Adresse angegeben war.

Möglichkeit 2: Sie sammeln die Spenden und überweisen den Gesamtbetrag
Ihre Gäste können über ein Geldgeschenk oder direkt auf Ihrer Feier spenden, wenn Sie einen eigenen Behälter für Spenden aufstellen. Es ist sinnvoll, bereits vorab in den Einladungen auf Ihre Spendenaktion aufmerksam zu machen. Hierzu schicken wir Ihnen gerne Informationsflyer über die BREMER ENGEL zum Mitschicken oder Auslegen zu. Wenn Sie uns das gesammelte Geld anschließend per Überweisung zukommen lassen, erhalten Sie als Spendeninitiator eine Zuwendungsbestätigung über den gesamten uns gespendeten Betrag.

 

KONDOLENZSPENDEN STATT BLUMEN UND KRÄNZE

Wer einen geliebten Menschen verliert, empfindet tiefe Trauer und große Traurigkeit. In dieser schwierigen Phase des Lebens haben einige Angehörige das Bedürfnis, den schmerzhaften Abschied mit etwas Positivem zu verbinden – mit einer Spende im Sinne des Verstorbenen oder als Andenken an ihn. Wenn auch Sie ein solches Zeichen setzen wollen, freuen wir uns über eine Spende an die BREMER ENGEL. Sie kommt schwerstkranken Kindern und ihren Familien zugute.

Sie haben sich dafür entschieden? Bitte informieren Sie uns so früh wie möglich darüber, dass Sie anlässlich eines Trauerfalls zu Spenden aufrufen möchten. Wir notieren Ihre Adresse, den Namen des oder der Verstorbenen, den Termin der Trauerfeier und das von Ihnen gewählte Stichwort. Dieses ermöglicht es uns, eingehende Spenden eindeutig zuzuordnen. Gerne schicken wir Ihnen kostenlos Informationsmaterial über die BREMER ENGEL zu, welches Sie Ihren Danksagungskarten beilegen oder auf der Trauerfeier auslegen können.

So könnte die Traueranzeige verfasst sein:

„Statt freundlich zugedachter Blumen und Kränze bitten wir um eine Spende für die Erika Müller Stiftung – Projekt BREMER ENGEL – Spendenkonto: Sparkasse Bremen, IBAN: DE93 2905 0101 0008 0022 22 oder Weser-Elbe-Sparkasse Bremerhaven, IBAN:DE02 2925 0000 1020 6637 90; Kennwort: Max Mustermann"

Drei bis vier Wochen nach der Trauerfeier senden wir Ihnen eine Auflistung der Namen aller Spender und der Nennung des eingegangenen Gesamtbetrags.

 Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir keine Einzelbeträge nennen.

Ihre Trauergäste erhalten von uns einen Dankesbrief und eine Spendenquittung, sofern auf deren Überweisung eine vollständige Adresse angegeben war.

 

TESTAMENTSSPENDEN & ZUSTIFTUNGEN

Es gibt viele Menschen, die zu Lebzeiten entscheiden möchten, was nach ihrem Tod mit dem eigenen Vermögen geschieht. Wenn auch Sie Ihren Nachlass planen und damit Zukunft gestalten wollen, geben wir gerne Informationen über die Möglichkeiten einer Testamentsspende oder auch einer Zustiftung.

Durch eine Schenkung oder Zustiftung sorgen Sie dafür, dass Ihr Geld genau dem gewünschten Zweck zugeführt wird; im Falle einer Zustiftung sogar mit dem Versprechen, dass sich die gespendete Summe nicht verbraucht, sondern auf Dauer nach den Wünschen des Gebers konserviert ist. Denn: Der gespendete Betrag wird dem Stiftungskapital zugeführt.

Wichtig: Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt das Wort „Zustiftung“, ansonsten wird der Betrag als Spende gebucht.

 Zustiftungen können wie Spenden in jeglicher Höhe auch in kleinen Beträgen der Erika Müller Stiftung zufließen. Auch Zustiftungen können im Rahmen der gesetzlichen Regelungen steuermindernd berücksichtigt werden.

 

GELDAUFLAGEN/ BUSSGELDER

Die Verantwortlichen in Strafgerichten und Staatsanwaltschaften tragen dazu bei, dass gemeinnützige Organisationen unterstützt werden – darunter auch die BREMER ENGEL. Die Familienhilfe ist im Bremer Verzeichnis der Bußgeldinteressenten geführt. Unterstützen auch Sie im Rahmen eines Strafverfahrens die mobilen Kinderkrankenschwestern und Therapeutinnen, indem Sie die Geldauflage für sie spenden.

Bitte beachten Sie dabei Folgendes:

  • Die Zahlung der Geldauflagen können auf folgendes Konto erfolgen:
    Sparkasse Bremen, IBAN: DE87 2905 0101 0008 0000 02
  • Geben Sie bei der Überweisung das von der Behörde zugewiesene Aktenzeichen an, damit die Zahlung zugeordnet und gemeldet werden kann.

 Eine Bußgeldzahlung kann nicht von der Steuer abgesetzt werden. Daher bekommen Sie keine Spendenquittung ausgestellt.